Altstadt in Bad Bramstedt
Schülerfirma Reifensitz

Vom Altreifen zum stylischen Sitz

17.05.2024
Bad Segeberg

Aufgepasst:Privater Internethandel kann Gewerbe sein

Bad Segeberg (em) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Urteil zum Internethandel veröffentlicht, welches für manche anscheinend private Verkaufsabsicht wichtig ist, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg erkannt. Der BFH hat beurteilte, ob bei einer Steuerpflichtigen mit Internethandel die Unternehmereigenschaft vorliegt oder ob es sich um Liebhaberei handelt. Die Steuerpflichtige kaufte Gegenstände aus Haushaltsauflösungen an und versteigerte diese anschließend über eBay. Eine Steuererklärungen mit Angaben zu den Internetverkäufen hatte sie nicht eingereicht. Das Finanzamt beurteilte die Geschäfte als unternehmerische Handlungen und erließ für mehrere Jahre entsprechende Schätzungsbescheide mit Steuernachzahlungen. Auch der BFH ordnete die Internetverkäufe als unternehmerische Tätigkeit ein, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Bei jährlich mehreren hundert Auktionen über einen Zeitraum von mehreren Jahren kann n
17.05.2024

Termine

21.05.2024

Norderstedt (em) . Umgebungslärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. Seit der Verabschiedung des EU-weit gültigen Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24. Juni 2005 sind Kommunen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die Stadt Norderstedt kommt dieser Verpflichtung seit vielen Jahren nach. Der jüngste Lärmaktionsplan galt für die Jahre 2018-2023. Dieser wird nun fortgesetzt. Alle Interessierten können den Entwurf zum neuen Lärmaktionsplan (Runde 4) (gemäß §47d BImSchG) zu den Öffnungszeiten des Norderstedter Rathauses einsehen. Der Entwurf liegt derzeit und noch bis zum 7. Juni 2024 im Rathaus, Raum 220, zur Einsichtnahme aus. Bis zum 7. Juni 2024 können auch Stellungnahmen, Einwendungen sowie Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Zudem lädt die Stadt zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Diese findet statt am  Dienstag, 21. Mai 2024 von 18 bis ca. 20.30 Uhr (Einlass & Info-Forum ab 17:30 Uhr) in der TriBühne des Norderstedter Rathauses (Rathausallee 50). Dort besteht die Möglichkeit, direkt von den Fachleuten Erläuterungen und Informationen zur aktuellen Fortschreibung des Norderstedter Lärmaktionsplanes und auch zu dessen Hintergrund zu erhalten. Hierzu lädt die Stadtverwaltung alle Interessierten herzlich ein, insbesondere die in Norderstedt Lebenden und Arbeitenden. Vor Beginn der Veranstaltung besteht im Info-Forum die Möglichkeit, sich über die Lärmschwerpunkte und mögliche Handlungsfelder zu informieren, sowie mit den Fachleuten direkt ins Gespräch zu kommen.  Unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften gemäß §47d BImSchG und der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Norderstedt den beschlossenen Lärmaktionsplan 2018-2023 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit überprüft und für die nächsten fünf Jahre fortgeschrieben. Eine Vielzahl der Maßnahmen aus dem LAP 2018-2023 konnte erfolgreich umgesetzt werden. Offene Maßnahmen sind in den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplanes aufgenommen worden. Das Ziel der Lärmschutzmaßnahmen ist eine Reduzierung der Zahl von Menschen, die in Norderstedt von Lärm belastet werden. Der durch den Straßenverkehr entstehende Lärm verursacht trotz der bisher umgesetzten Maßnahmen nach wie vor die meisten Beeinträchtigungen im Stadtgebiet.  Das Ingenieurbüro Ramboll hat auf Grundlage der strategischen Lärmkartierung zur 4. Runde der Umgebungslärmrichtlinie Lärmschwerpunkte ermittelt und entsprechend gezielte Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet. Im nächsten Schritt können auch die Bürgerinnen und Bürger Maßnahmenvorschläge und Stellungnahmen einreichen, die dann seitens des Ingenieurbüros Ramboll aufbereitet, abgewogen und dementsprechend berücksichtigt werden.  Die Unterstützung und die Einbringung von Bürgerinnen und Bürgern sind bei der Maßnahmenfindung von Seiten der Stadtverwaltung ausdrücklich willkommen. Über den Fortschritt des Lärmaktionsplanes können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.norderstedt.de/Lärmschutz kontinuierlich informieren. Dort sind auch die Lärmaktionspläne der vergangenen Jahre einsehbar.

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Wirtschaft Schleswig-Holstein

Kabinett bringt Teilfortschreibung zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen auf den Weg

KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 14. Mai 2024 eine erste Änderung des Landesentwicklungsplans auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte dem Entwurf einer Teilfortschreibung zum Thema "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" zu. "Mit der Änderung wollen wir in den ländlichen Räumen einen verstärkten Anreiz für mehr Geschosswohnungsbau und flächensparendes Bauen schaffen", erläuterte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack die geplante Änderung. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gibt vor, wie viele Wohnungen in Gemeinden entstehen können, die keine landesplanerischen Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind. Schwerpunkte sind zum Beispiel Zentrale Orte, Gemeinden auf den Siedlungsachsen oder Gemeinden mit besonderen Funktionen. Durch die Änderung sollen kleine Wohnungen und Wohnungen, deren Bau wenig Fläche in Anspruch nimmt, nur noch zur Hälfte statt wie bislang zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Dazu zählen Wohnungen, d
15.05.2024

Norddeutsche Wirtschaft fordert Entlastungen - IHK Nord veröffentlicht Positionen zur Europawahl

Kiel (em) Entlastungen für Unternehmen schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern – das ist die zentrale Botschaft, die die Wirtschaft im Norden einen Monat vor den Wahlen zum EU-Parlament an die Brüsseler Politik richtet. Durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind die globalen geopolitischen und geoökonomischen Konfliktlinien sichtbarer geworden, welche den für die europäische Wirtschaft zentralen Freihandel bedrohen. Gleichzeitig steht Europa vor der Herausforderung, die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität ökonomisch sinnvoll zu gestalten. „Die Legislaturperiode 2024 bis 2029 wird fundamentale Weichenstellungen für Europa mit sich bringen. Um Norddeutschland mit seinen zahlreichen Standortvorteilen im Herzen Europas zu stärken, müssen Unternehmen deutlich entlastet und vor allem nicht weiter belastet werden. Die Umsetzung der Initiativen aus dem Green Deal verlangt den Unternehmen, gerade den KMU, viel ab. Regulierungen und Vorgaben, die e
08.05.2024